Unsere Aufgabe als Ihr externer Datenschutzbeauftragter ist die Umsetzung der DSGVO für Sie kostengünstig, einfach, zeitsparend und gesetzeskonform zu ermöglichen.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen sieht einige Sonderregelungen vor. So darf etwa seine Aufgabe nicht in Konflikt mit anderen Tätigkeiten im Unternehmen stehen, was die Abstellung eines Mitarbeiters für diese Aufgabe oder eine Neueinstellung bedeuten kann.
Für zusätzlichen Konfliktstoff kann sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei handeln muss, was nicht nur für den bestellten Mitarbeiter, sondern für das gesamte Unternehmen zur Belastungsprobe werden kann.
Die auf Dauer konfliktfreie und kosteneffiziente Option ist der Zukauf meiner Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter für Ihren Verantwortungsbereich.
Ihre Mitarbeiter konzentrieren sich weiterhin ausschließlich auf ihre Kernaufgaben und die Unternehmensziele, während der externe Datenschutzbeauftragte frei von Interessenskonflikten und Betriebsblindheit zu Ihrem Schutz agiert.
Wir schützen unsere Kunden vor Betroffenen und der Datenschutzbehörde.
Unser Leistungsspektrum:
✔ Erhebung des datenschutzrechtlichen Ist-Zustandes Ihres Verantwortungsbereiches.
✔ Unterstützung zur Erreichung der gesetzlichen Vorschriften.
✔ Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Datenschutzkonzepten.
✔ Schulung Ihrer Mitarbeiter.
✔ Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen oder Beschwerden.
✔ Wir vertreten Sie vor der Datenschutzbehörde.
✔ 24/7 Erreichbarkeit bei datenschutzrechtlichen Zwischenfällen (Hacker-Angriffe, Einbrüche, etc.).
Dienstleistungen im Bereich der Compliance
✔ Unter whistleblower.report unterstützen wir Sie dabei das HinweisgeberInnenschutzgesetz sicher, günstig und rechtskonform umzusetzen.
Mit unserem System sind Sie auch bei den Anforderungen des geplanten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf der sicheren Seite.
✔ Gerne auditieren wir bereits implementierte Hinweisgebersysteme.
✔ Wir agieren als Ihr externer Menschenrechtsbeauftragter nach § 4 (3) dLkSG.
✔ Wir begleiten Ihr Projektmanagement zur Umsetzung der EU DORA Verordnung.
✔ Wir unterstützen Sie bei Erfüllung der Pflichten nach der Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU CSRD – Richtlinie).